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Das macht mich nachdenklich zum Zweiten…

Bereichern sich die (reichen) Aktionäre zu Lasten der steuerzahlenden Allgemeinheit?

 

In diesem Beitrag befasse ich mich damit, ob es – aus meiner Sicht – legitim ist, dass ein Unternehmen vom Bund finanzielle Unterstützung in Anspruch nimmt und trotzdem Gewinnanteile (Dividenden) an die Aktionäre ausschüttet. Da nun wieder die Dividenden-Saison beginnt ist dies ein Thema, welches nicht unter den Teppich gekehrt werden sollte.

 

Verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Adecco, Lindt & Sprüngli, ABB etc. haben im letzten Jahr Dividenden an ihre Aktionäre ausbezahlt, obwohl sie bereits Kurzarbeitsentschädigung für Ihre Mitarbeiter beantragt hatten.

 

Diese Praxis stiess vielen Parlamentarier sauer auf. So sauer, dass der Nationalrat (200 Volksvertreter) beschloss, dass diese Praxis zu verbieten sei. Der Ständerat (46 Vertreter) sah das jedoch anders. Er beschloss, diese Praxis sei zu stützen.

 

Folgende Argumente wurden dabei aufgeführt:

 

  • Die Dividenden, welche im Frühjahr 2020 ausbezahlt werden, betreffen das Geschäftsjahr 2019. 2019 haben diese Unternehmen keine Kurzarbeitsentschädigungen erhalten.
  • Die Kurzarbeit sei keine Subvention für die Firmen, sondern eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, welche auch von den Unternehmen finanziert wird.
  • Die Kurzarbeitsentschädigung sei nicht für die Unternehmen, sondern ausschliesslich für die Angestellten, damit sie weiterbeschäftigt werden können.
  • Die Dividendenauszahlungen entsprechen aktuellem Recht.

 

Ich gehe nun in der Folge auf diese Punkte ein. Einige Punkte sind meines Erachtens derart absurd, dass leicht entkräftigt werden können. Bei anderen braucht es dazu ein paar Worte mehr:

 

Die Dividenden, welche im Frühjahr 2020 ausbezahlt werden, betreffen das Geschäftsjahr 2019. 2019 haben diese Unternehmen keine Kurzarbeitsentschädigung erhalten.

 

Wenn man in den Lehrbüchern nachliest was eine Dividende ist, kommt man sinngemäss auf folgende Definition: Eine Dividende ist eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre für das vorangehende Geschäftsjahr. Sie ist nicht garantiert und abhängig davon, wie hoch der Reingewinn im letzten Geschäftsjahr ausgefallen ist, sowie von der Liquiditätssituation und den Geschäftsaussichten des Unternehmens.

 

Aufgrund der Geschäftsergebnissen für das Jahr 2019 war es also durchaus korrekt im Jahr 2020 Dividenden an die Aktionäre auszuschütten. Ist es jedoch auch dann noch korrekt, Dividenden auszuzahlen, wenn bereits der Antrag für Kurzarbeitsentschädigung eingereicht wurde, weil sich die Geschäftsaussichten massiv eingetrübt haben? Es ist wohl rechtens aber wohl kaum korrekt!

Oder würdest Du Liquidität von Deinem Unternehmen abfliessen lassen, wenn Du schon jetzt befürchten musst, dass die folgenden Monate geschäftlich so anspruchsvoll werden, dass Du wahrscheinlich Mitarbeiter entlassen musst?

Ein kleines Unternehmen würde das wohl kaum machen. Bei grossen Unternehmen wird aber genau das gemacht und noch viel mehr. Denn grosse Unternehmen wie beispielsweise Ems-Chemie zahlen, wie sich in diesem Jahr zeigt, sogar Dividenden für das Geschäftsjahr 2020 aus, obwohl sie im Geschäftsjahr 2020 Kurzarbeitsentschädigung bezogen haben. Ems-Chemie hat wenigstens die Dividenden gekürzt.

Anders läuft es bei Sika. Der Zuger Baustoffkonzern hat im letzten Jahr sogar einen Rekordgewinn ausgewiesen und die Dividendenzahlung an die Aktionäre in diesem Jahr erhöht und dies obwohl Sika trotz Rekordergebnis für einen Teil der Belegschaft Kurzarbeitsentschädigung bezogen hat.

Bereichern sich hier die Unternehmen resp. deren Aktionäre – Microsoft-Gründer Bill Gates und seine Ehefrau Melinda Gates sind mit 5,3 Prozent an Sika beteiligt – zu Lasten der Schweizer Steuerzahler?

 

Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung dürfte das wahrscheinlich so sehen.

 

Die Kurzarbeit sei keine Subvention für die Firmen, sondern eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, welche auch von den Unternehmen finanziert wird.

 

Natürlich ist es korrekt, dass die Arbeitslosenversicherung auch von den Unternehmen finanziert wird. Allerdings reichen die Gelder der Arbeitslosenversicherung schon lange nicht mehr, um die Kurzarbeitsentschädigungen auszuzahlen. Diese Entschädigungen können nur dank den Zuschüssen des Bundes in Milliardenhöhe finanziert werden.

 

Noch einmal zur Erinnerung: Sika beispielsweise erwirtschaftet 2020 ein Rekordergebnis, erhöht deshalb die Dividenden für das Geschäftsjahr 2020 kassiert aber trotzdem die vom Bund finanzierten Kurzarbeitsentschädigungen. Scharfzüngig könnte man sagen: Die Bundesgelder (also unsere Gelder) finanzieren zumindest einen Teil der Dividende an die (reichen) Aktionäre (beispielsweise Bill und Melinda Gates).

 

Die Kurzarbeitsentschädigung sei nicht für die Unternehmen, sondern ausschliesslich für die Angestellten, damit sie weiterbeschäftigt werden können.

 

Genau das ist die Idee der Kurzarbeitsentschädigung. Und natürlich ist es toll, wenn durch die Kurzarbeitsentschädigung Mitarbeiter nicht entlassen werden müssen. Wenn denn dem wirklich so wäre. Allerdings wurden im letzten Jahr auch von Unternehmen welche Unterstützung aus der Kurzarbeitsentschädigung erhalten haben (zum Beispiel Ems-Chemie) Mitarbeiter entlassen.

 

Hand aufs Herz: Wenn die Unternehmensführung davon ausgeht, dass es sich um eine kurzfristige Krise handelt, entlässt eine weitsichtige Unternehmensführung ihre Mitarbeiter sowieso nicht. Denn einen Mitarbeiter zu entlassen, der dann wieder ersetzt werden muss, ist für ein Unternehmen kostspielig.

 

Gemäss Joachim Hentze, Professor für Betriebswirtschaft und Unternehmensführung kostet bei einer Vollkostenrechnung das Ersetzen eines Mitarbeiters zwischen 1 bi 2 Jahressalären.

 

Die Kurzarbeitsentschädigung dient somit nicht nur den Angestellten, sondern ganz klar auch den Unternehmen.

 

Die Dividendenauszahlungen entsprechen aktuellem Recht.

 

Korrekt, die aktuellen Dividendenzahlungen entsprechen aktuellem Recht. Weitsichtige Menschen würden sagen: «Nicht alles, was Recht ist, ist auch richtig.» Weniger weitsichtige Menschen – wie offenbar unsere Politiker im Ständerat – sagen jedoch: «Alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.»

 

Der Bundesrat hat sich das Recht genommen in dieser Krise das Notrecht auszurufen und hat zum Beispiel gewissen Berufsgruppen verboten, ihrer Arbeit nachzugehen. Ja korrekt, der Bundesrat hat den Angehörigen gewisser Berufsgruppen via Notrecht verboten, mit ihrer legitimen Arbeit ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften.

 

Unser Bundesrat hat es jedoch nicht für notwendig gehalten und hält es immer noch nicht für notwendig, die Ausschüttung von Bundesgeldern an die Aktionäre zu verbieten. Ist das nicht fragwürdig? Für mich schon!

 

Konklusion

 

Unsere Regierung ist nicht unsere Regierung, sondern in erster Linie die Regierung einer gewissen Bevölkerungsschicht der Schweiz.

 

Unsere Regierung unterstützt die (reichen) Aktionäre, unsere Regierung unterstützt die (reichen) Immobilienbesitzer, in dem diese von ihren Mietern, die nicht mehr oder nicht vollständig arbeiten dürfen, weiterhin die volle Miete einkassieren dürfen.

 

Wenn ich den Faktenbericht «Bezüge für Ratsmitglieder» korrekt interpretieren, erhielt ein Ständerat im letzten Jahr durchschnittlich rund CHF 110’000 zusammengesetzt aus Jahreseinkommen, Taggelder, Jahresentschädigung und Reiseentschädigung (weitere Spesen sind nicht berücksichtigt) und dies in einem Milizsystem.

 

Der Medianlohn in der Schweiz liegt bei knapp CHF 80’000 pro Jahr (Quelle: Bundesamt für Statistik). Ein Ständerat verdient also mit seinem Teilzeitpensum als Ständerat bereits fast 40 Prozent mehr als der durchschnittliche Schweizer Büezer.

 

Wie soll also ein Ständerat, welcher aus einer ganz anderen Schicht stammt die Sorgen und Nöten des Durchschnittsbürgers verstehen und sich auch für diese einsetzen?

 

Es liegt an jedem von uns, hier einen Wechsel in die Wege zu leiten, in dem wir bewusst wählen und abstimmen gehen.

 

Auch ich muss mich da selber an der Nase nehmen.

 

Let’s do it!

 

Mit freiheitsliebenden Grüssen

 

STEFAN SIDLER

Gründer und Inhaber von BORN TO BE FREE

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